AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BL-Event R.u.B.Lauterbach GbR
(nachfolgend auch BL-Event genannt)
Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietgegenstände von
BL-Event, sowie für sämtliche von BL-Event angebotenen
Serviceleistungen.
Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Verwendet der Kunde
Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind diese nur insoweit wirksam, als sie
diesen AGB nicht widersprechen oder schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde
erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn er Ihnen
zunächst widersprochen hat, durch Annahme der Leistungen an.
I. Begriffsbestimmung
1. Verbraucher im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass Ihnen eine gewerbliche oder
selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in der Ausübung
einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
3. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als
auch Unternehmer.
II. Angebote, Vertragsinhalt, geschuldeter
Mietgegenstand
1. Die Angebote der BL-Event sind unverbindlich.
Angaben über den Mietgegenstand, beispielsweise in Werbeunterlagen,
Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstige Unterlagen sowie über technische
Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefähre Angaben.
Sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung
Vertragsbestandteil.
2. BL-Event behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen
angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den
durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem
Kunden zumutbar ist.
3. Mietet der Verbraucher den Gegenstand auf elektronischem Wege, wird die
BL-Event den Zugang unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Mietangebotes dar.
Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden
werden.
4. Sofern der Kunde den Gegenstand auf elektronischem Wege mietet, wird der
Vertragstext gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den
vorliegenden AGB per E-mail zugesandt.
5. Eine Haftung von BL-Event kommt nur in Betracht, wenn der vom Kunden
beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar oder die Tauglichkeit der
Mietsache zur konkreten Nutzung beeinträchtigt ist.
6. Angebote, Entwürfe Muster die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden
mit 10% der Auftragssumme berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
III. Mietsache
1. Der Kunde verpflichtet sich zum
ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des
abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaig erforderliche
behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für
Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen.
2. Der Kunde ist verpflichtet die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln
sowie ihm bekannte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen
auszuführen.
3. Die BL-Event ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und
technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der
Beschädigung der Mietsache – aus welchem Grund auch immer –
trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens dieser Ereignisse hat der Kunde die
BL-Event unverzüglich zu unterrichten.
5. Der Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und der Bl-Event
vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die
Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts. Die Verbringung des
Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort ist nicht gestattet.
6. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist
ausgeschlossen.
7. Wird der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder
mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden
Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Bestandteil eines
Grundstücks, Gebäude oder einer Anlage und ist mit Beendigung des
Mietvertrages wieder zu trennen.
8. Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder
sonstige Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder diesen in Besitz
nehmen, ist der Kunde verpflichtet, die BL-Event entweder durch Telefax oder
durch Einschreiben/ Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu
benachrichtigen und vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von BL-Event
schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis innerhalb gleicher Frist
zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Kosten zur
Wiedererlangung zu ersetzen und auf Verlangen für die
Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen.
9. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen.
IV. An- und Rücklieferung
1. Sofern der Kunde die An-
und/ oder Rücklieferung der Mietsache selbst vornimmt, ist er für die
fachmännische Ausführung verantwortlich und trägt die Gefahr von
Verlust und Beschädigung. Bei fehlender Bekanntgabe des Lieferortes durch
den Kunden geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft über, es
sei denn, der Kunde holt die Mietsache selbst ab. Im letzten Fall geht die Gefahr
mit Übergabe über. die BL-Event haftet nicht für verspätete
Anlieferung oder Abholung der Gegenstände durch ein Transportunternehmen,
selbst wenn dieses durch die BL-Event beauftragt worden ist.
V. Rügepflicht und Mängelhaftung
1. Der Kunde ist
verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und
Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit
beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als
mängelfrei und betriebsbereit an.
2. Während der Mietzeit auftretende Mängel sind der BL-Event
unverzüglich anzuzeigen. Mängel die der Kunde zu vertreten hat, werden
auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden nicht
zu.
3. Über Mietminderungsansprüche bei anerkannten Mängel hinaus und
soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche
des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haftet die BL-Event nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
VI. Haftungsbegrenzungen
1. Steht dem Kunden für den
Fall schuldhafter Pflichtverletzungen oder aus sonstigen Rechtsgründen ein
Anspruch auf Schadenersatz zu, wird dieser zu Gunsten der BL-Event dahingehend
begrenzt, dass die BL-Event haftet,
a) in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden ihrer Organe oder
leitenden Angestellten;
b)dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten;
c)außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes
Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen.
2. Der Höhe nach haftet die BL-Event nur auf Ersatz des typisch
voraussehbaren Schadens.
3. Voraussehbare Schäden werden in Fällen von Sach- und
Vermögensschäden auf 150.000,- € und bei Bearbeitungsschäden
auf 10.000,- € begrenzt.
4. Die BL-Event ist bereit, höhere Versicherungssummen zu vereinbaren,
sofern der Kunde hierfür die Kosten übernimmt.
5. Der Kunde ist verpflichtet, schriftlich nachzuweisen, dass die
Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl versichert sind.
6. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern die BL-Event
die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7. Die BL-Event behält sich vor, im Falle höherer Gewalt und bei
entsprechenden Witterungsverhältnissen, Zelte, Bühnen etc. nicht
aufzubauen. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
VII. Dauer des Mietverhältnisses / Kündigung /
Abholung-Avisierung
1. Die Mietzeit beginnt zu dem vereinbarten
Datum; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen
Auslieferung, sofern die
Mietsache durch Umstände, die die BL-Event zu vertreten hat, zu einem
späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert
wird.
2. Das Mietgut wird lediglich für die vereinbarte Mietzeit zur
Verfügung gestellt. Die BL-Event ist berechtigt, eine zusätzliche Miete
in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht spätestens 12 Stunden nach
Ablauf der vereinbarten Mietzeit wieder zur Verfügung gestellt
wird.
VIII. Rückgabe der Mietsache / Gefahrtragung
1. Die
vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Kunden nicht von
den vertraglichen Pflichten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich
sämtlichen Zubehörs fristgemäß, mängelfrei und
gesäubert zurückzugeben. Etwaige vom Kunden in die Mietsache
eingebrachte Gegenstände hat der Kunde vor Rückgabe zu entfernen,
andernfalls ist die BL-Event berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des
Kunden zu entfernen.
3. Werden bei der Rückgabe Mängel, Verschmutzungen oder sonstige
Schäden oder die Wartungsdürftigkeit des Mietgegenstandes festgestellt,
ist der Kunde verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.
4. Sofern die BL-Event die Abholung der Mietsache bei dem Kunden schuldet,
erfolgt diese im Rahmen der Tourenplanung, sofern mit dem
Besteller nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Solange sich die Mietsache vertragsgemäß bei dem Kunden befindet,
trägt dieser die Gefahr von Verlust und Beschädigung.
6. Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem
Kunden.
Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelheiten besteht und eine
vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich
ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die endgültige
Zählung und Schadenfeststellung erst in den Räumen der BL-Event
stattfindet. Die BL-Event garantiert, dass in der Zeit der Abholung bis zur
Zählung keine Verluste entstehen.
IX. Mietzins / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung etc.
1.
Rechnungen sind sofort zahlbar.
2. Leistungen und Preise werden freibleibend festgesetzt und können
nach Vertragsschluss modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage
beträgt.
3. Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Entgelten sind ausgeschlossen,
soweit der Gegenanspruch nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt
ist.
4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen der BL-Event ab Zugang der
ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu.
5. Ist der Kunde mehr als 8 Tage in Verzug, hat die BL-Event das Recht, die Miet-
und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt
bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Kunden.
6. Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von 5,- €
vereinbart.
7. Bei der Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen,
besonderer Materialen oder Vorleistungen wird hierfür 50% Vorkasse
veranlagt. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festhaltenden Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der
Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückhaltungs- und
Aufrechnungsrechte nicht zu.
X. Sicherungsrechte des Vermieters, Forderungsabtretung
Der
Kunde tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherungshalber in Höhe
der gegenwärtigen und künftigen Forderungen von der BL-Event
sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und
Leistungsansprüche gegen seine Versicherer (soweit dies nach den Bedingungen
seiner Versicherer zulässig ist) sowie sämtliche gegenwärtigen und
künftigen Ansprüche gegen seinen Auftraggeber hinsichtlich derjenigen
Leistungen des Kunden ab, zu deren Erbringung der Mietgegenstand eingesetzt wird.
Die BL-Event nimmt die Abtretungen an und verpflichtet sich gegenüber dem
Kunden, die Forderungsabtretung gegenüber dem Drittschuldner/ n so lange
nicht offen zu legen, wie der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder das
Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grunde gekündigt ist.
XI. Kündigung und Rücktritt
1. Ein wichtiger
Kündigungsgrund für die BL-Event liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit der Zahlung eines Monats-Mietzinses in Verzug ist
- Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden durchgeführt werden
- Bei dem Kunden im Sinne § 17 ff. Insolvenzordnung
Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung vorliegt
- der Kunde den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch
schädigender Weise oder sonstiger erheblicher vertragswidriger Weise
benutzt
- der Kunde den Mietgegenstand unbefugt an dritte überlässt oder an
einen vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt.
2. Der Rücktritt von einem Vertrag ist nur bis zu vier Wochen vor
Veranstaltungsbeginn zulässig. Die bis dahin entstandenen Kosten werden
jedoch in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
ist der volle Mietpreis zu entrichten.
XII. Eigentumsvorbehalt
Wird der Mietgegenstand
während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Kunden käuflich erworben,
so bleibt der Mietgegenstand bis zur vollen Bezahlung aller Miet-, Kauf- und
sonstigen Rechnungen Eigentum der BL-Event.
XIII. Sonstige Bestimmungen
1. Änderungen und/ oder
Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen im Rahmen des rechtlich Zulässigen möglichst nahe
kommt.
3. Die BL-Event kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des
Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber
kann die Zustimmung nicht verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes
Interesse hat.
XIV. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Urkundenprozesse ist der
Sitz der BL-Event, somit Mülheim a.d. Ruhr.